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Allgemeine Geschäftsbedinungen

ALLGEMEINES
1. Inserate dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragsnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Verlags (z.B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.
2. Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-)Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistungen selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets und die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.

AUFTRAGSERTEILUNG
3. Maßgeblich für den Auftrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültigen Anzeigenpreisliste sowie die Auftragsbestätigung. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, ihnen wird auch in jenem Ausmaß widersprochen, in dem sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Gegenüber Konsumenten im Sinne des § 1KSchG gilt Folgendes: Widersprechen einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die für Konsumenten gelten, so werden diese Bestimmungen durch die gesetzlichen ersetzt; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
4. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge- auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Abschlusses- ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von angenommenen Aufträgen zurück zu treten.
5. Aufträge müssen schriftlich erteilt werden. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden den Verlag nicht.
6. Nebenabreden als Auftragsbestandteil bedürfen der Schriftform.

AUFTRAGSABWICKLUNG
7. Die Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
8. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Sollten innerhalb des Kalenderjahres eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallzeit.
9. Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf einen Nachlass, wenn er von vornherein einen Auftrag abgeschlossen hat, der zu einem Nachlass berechtigt. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu vergüten. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines
Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht worden ist. Bei Zwangsausgleich oder Konkurs entfällt jeglicher Nachlass.
10. Platzierungswünsche und Erscheinungstermine binden den Verlag nicht.
11. Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des Verlages grundsätzlich nicht garantiert. Ein Ausschluss kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden.
12. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet.
13. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Veränderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag behält sich vor, schriftliche Anzeigenbestellung zu verlangen. Dies gilt auch für Anzeigen, die auf elektronischem Weg auf Datenträger oder über Datenleitungen übermittelt werden.
14. Der Verlag behält sich vor, Druckunterlagen nur in digitaler Form anzunehmen.
15. Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung von geeigneten Druckunterlagen. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden, wofür ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich ist. Eine Warnpflicht des Verlages besteht in diesem Zusammenhang nicht.
16. Druckfehler, die den Sinn eines Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen,
begründen keine Ersatzansprüche dem Verlag gegenüber. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch das Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Verlag haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt für den betreffenden Auftrag begrenzt. Im Gewährleistungsfall hat der Verlag das Recht, sich von der Minderung oder Rückzahlung des Entgeltes dadurch zu befreien, dass die Anzeige oder Beilage zu einem späteren Erscheinungstermin, der mit dem Auftraggeber abzustimmen ist, mängelfrei nachgeholt wird.
17. Für Satzfehler und andere Mängel in vom Auftraggeber beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der Auftraggeber.
18. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck ebenfalls keine Ansprüche.
19. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug bis zum Anzeigenschluss oder bis zu einem anderen, seitens des Verlages genannten Termin nicht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung vom Verlag anzufertigender Coples, Filme oder
grafischer Arbeiten hat der Auftraggeber zu tragen.
20. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
21. Beanstandungen aller Art sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige schriftlich zu melden.
22. Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Verlages geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen),
schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
23. Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Daten und Dateien.
24. Fälle höherer Gewalt (Verkehrs- und Betriebsstörungen, ua.) sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlich wird.

BERECHNUNG & BEZAHLUNG
25. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
26. Rechnungsreklamationen sind binnen 2 Wochen ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen.
27. Der Verlag ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne das hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
28. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gesetzliche Verzugszinsen laut § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet. Der Verlag behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nach zu verrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Der Verlag hat das Recht, die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückzustellen.

29. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
30. Kosten für Lithographien bzw. für die Übertragung digitaler Daten per ISDN hat der Auftraggeber zu zahlen.
31. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von Anzeichen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. Bestehen Vorlagen von Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet.
32. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu zahlen.
33. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor dem Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
34. Angefallene Produktionskosten (Lithos, Fotos, Satz etc.) werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

STORNOS
35. Stornos müssen grundsätzlich mit eingeschriebenem Brief erfolgen, der den Verlag zehn Werktage vor dem jeweiligem Anzeigenschluss erreichen muss, in welchem Fall eine Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers (Stornogebühr) nicht besteht. Bei nach dem genannten Zeitpunkt einlangenden Stornierungen besteht die volle Zahlungsverpflichtung
im Ausmaß des erteilten Auftrages. «

WEITERE BEDINGUNGEN
36. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
37. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 75 % der Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation zu bezahlen.
38. Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich der Speicherung und Verarbeitung der von ihm bekannt gegebenen Daten sowie der Übermittlung von Werbematerial auch in Form von Massensendungen (via E-Mail, Telefon, Fax, SMS/MMS) durch die SKIP Media GmbH und deren Tochterunternehmen über ihre Produkte und Aktionen zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
39. Auf das Auftragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten daraus ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen
des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.